Versand
Versand und Zahlung
Die auf den Produktseiten genannten Preisen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Der zuständige Versandpartner ist GLS.
Lieferbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.
Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang.
Bei Beschädigung der Ware während des Transports hat der Kunde den Schadensfall unverzüglich beim Transportunternehmen anzuzeigen und den Schaden dort geltend zu machen.
Die APG Allergosan Pharma GmbH trägt keine Verantwortung bei Vorliegen von Lieferhindernissen im Bereich von Zulieferern oder Herstellern. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch Umstände unmöglich, die von der APG Allergosan Pharma GmbH nicht zu vertreten sind, ist die APG Allergosan Pharma GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die APG Allergosan Pharma GmbH wird den Kunden diesbezüglich unverzüglich in Kenntnis setzen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
APG Allergosan Pharma GmbH akzeptiert folgende Zahlungsarten: PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard) und Sofortüberweisung (KLARNA).
Bei Bezahlung per Kreditkarte wird Ihre Kreditkarte erst nach Abschluss der Bestellung belastet. Bitte beachten Sie: Um im Institut AllergoSan Online-Shop mit Kreditkarte bezahlen zu können, muss diese für das 3D Secure Verfahren freigeschalten sein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Kreditkarteninstitut.
Paypal – Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal. Sie müssen dort registriert sein bzw. sich erst registrieren. Nach Legitimation mit den Zugangsdaten können Sie die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Sofortüberweisung – Die Abbuchung des Kaufpreises von Ihrem Konto erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Mahnkosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und können ab der zweiten Mahnung geltend gemacht werden.